Keine Akte für Corona-Maßnahmen – Strafrechtlerin beantragt Söder als Zeugen vorzuladen

Ein laufendes Normenkontrollverfahren am Bayrischen Gerichtshof offenbart, dass es in der Bayerischen Staatsregierung offenbar keine Aktenlage gibt, auf deren Basis die Entscheidungen der massiven Grundrechtseinschränkung von Markus Söder durchgeführt wurden, berichtet Langemann Medien (clubderklarenworte.de) in einem Beitrag vom . Die prozessführende Strafrechtlerin Jessica Hamed der hessischen Kanzlei Bernhard Korn & Partner schreibt in einer veröffentlichten E-Mail vom 17.08.2020 folgendes: „Auf fünf Seiten erklärte (…) das bayerische Gesundheitsministerium, dass keine Behördenakte existiere und auch nicht zusammengestellt werden könnte“.

Jessica Hamed bezeichnet dies als „skandalös“.

Die hier veröffentlichten Dokumente belegen dies eindeutig. Der Lockdown und die damit einhergehenden Einschräkungen der Grundrechte, soll demnach nur aufgrund von „Gesprächen mit Virologen und Experten“ und „Pressemitteilungen“ getroffen worden sein. Die Quellen werden jedoch weder benannt, noch sind die „Gespräche“ dokumentiert. Und das ausgerechnet im überbürokratisierten Deutschland.

Ein hochinteressanter Bericht. Schau dir einfach das Video an, den Originalbericht und den Link zum Download der im Video erwähnten Dokumente haben wir dir hier verlinkt.

Quellen: Langemann Medien (YouTube), clubderklarenworte.de, Kanzlei Bernhard Korn & Partner